Ganz einfach: die Gesetzesänderung, nach der die Widerrufsmöglichkeit “auslaufen” sollte, gilt nur für Verträge die bis 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Für Verträge, die danach geschlossen wurden, gilt: wenn sie Fehler enthalten, können sie nach wie vor und zeitlich unbegrenzt widerrufen werden.
Bislang ging man davon aus, dass die Banken in ihren Belehrungen ab 2010 “alles richtig” gemacht gaben. Die genannten Gerichte sehen das aber anders: Das amtliche Widerrufsmuster war fehlerhaft. Also haben die Banken ein falsches Muster angewendet.